ÜBER FÖRDERUNG VON AB-MASSNAHMEN BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) as- Mit der Förderung und Überprüfung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) 1998 befaßt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/81). Die Fraktion erläutert darin, zum Frühjahr diesen Jahres habe die Bundesregierung zusätzliche Mittel für ABM vor allem in Ostdeutschland zur Verfügung gestellt, die vielfach als sogenannte "Wahl-ABM" bezeichnet worden seien. Von verschiedenen Seiten sei berichtet worden, Arbeitsämter seien an Träger von ABM mit der dringenden Bitte herangetreten, Projekte zu entwickeln und Förderanträge zu stellen. Manche Träger seien dadurch in die Situation geraten, nahezu zeitgleich mit dem Maßnahme-Beginn die personellen und sachlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Fördermaßnahme erst schaffen zu müssen. Mittlerweile, so die Fraktion, lägen aus einzelnen Arbeitsamtsbezirken Presseberichte vor, wonach einige dieser im Frühjahr begonnenen Projekte nach Prüfung durch die Arbeitsämter beanstandet und eingestellt worden seien. Vereinzelt sei den Trägern die Eignung aberkannt worden. Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung darlegen, wie viele Anträge auf ABM jeweils in den Monaten Januar bis Oktober 1998 gestellt, wie viele bewilligt und wie viele Arbeitslose in ABM vermittelt wurden. Von Interesse ist ferner, wie viele ABM in dieser Zeit mit einer Laufzeit bis zu insgesamt sechs Monaten und wie viele mit einer Laufzeit von sechs bis neun bzw. von neun bis zwölf Monaten bewilligt wurden. Die Angaben sollen getrennt nach den neuen und den alten Bundesländern erfolgen.
Dargelegt werden soll auch, wie viele der in den genannten Zeiträumen bewilligten Maßnahmen Projekte betrafen, die neu begonnen wurden und wie viele in bereits bestehenden Projekten stattfanden. Informieren soll die Bundesregierung darüber hinaus über die Anzahl der "unverzüglichen Maßnahmeprüfungen", über die Mängel, die dabei festgestellt wurden und über die Verwendung der Sachmittel. Abschließend soll mitgeteilt werden, ob die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich einer Änderung der ABM-Anordnung aufgrund der Prüfergebnisse bei den Trägern sieht.