ERSTEM VORLÄUFER DER STEUERREFORM ZUGESTIMMT
Bonn: (hib) fi- Der Finanzausschuß hat am Mittwoch mittag einem "ersten Vorläufer" des Entwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001 ( 14/23) zugestimmt. Dabei handelt es sich um die Senkung des Eingangssteuersatzes bei der Einkommensteuer von 25,9 auf 23,9 Prozent, um die Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 220 DM auf 250 DM, um die Übertragung der Kindergeldauszahlung von den Arbeitgebern auf die Familienkassen sowie um Änderungen des Investitionszulagengesetzes und des Fördergebietsgesetzes, die zum 1. Januar 1999 in Kraft treten sollen. Neben SPD und Bündnisgrünen stimmte auch die PDS für diese Vorhaben, während die F.D.P. dagegen votierte. Die CDU/CSU enthielt sich der Stimme. Zu dem als "Vorläufer" bezeichneten Teil des Gesetzentwurfs zählte bis zur Sitzung auch eine Neuregelung für Pensionsrückstellungen im Einkommensteuergesetz und die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für steuer- und handelsrechtlich relevante Unterlagen von sechs auf zehn Jahre. Zu diesen beiden Punkten verlangten CDU/CSU und F.D.P., vor einer Abstimmung im Ausschuß das Urteil von Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung einzuholen. Beide Maßnahmen hätten enorme Auswirkungen und stellten gravierende Änderungen dar. Die Fraktionen argumentierten, daß von der vorgesehenen Regelung, die aufgrund längerer Lebenszeiten erforderliche Erhöhung der Pensionsrückstellungen von Unternehmen über drei Wirtschaftsjahre verteilt vorzunehmen, immense Summen betroffen seien.
Nach einer längeren Verfahrensdebatte darüber, ob es nach der Geschäftsordnung des Bundestages zulässig ist, eine Anhörung zu beschließen, ohne daß dies zuvor auf der Tagesordnung kenntlich gemacht wurde, kam der Ausschuß nach Konsultierung eines Geschäftsordnungsexperten zu dem Ergebnis, daß dem Begehren der Minderheit stattgegeben werden muß. Der Ausschuß beschloß, vor der geplanten zweitägigen Anhörung zum Steuerentlastungsgesetz am Montag, 7. Dezember, zwischen 9.30 Uhr und 11.00 Uhr Sachverständige zu den beiden umstrittenen Punkten zu hören. Am Dienstag, 8. Dezember, will sich der Finanzausschuß vor Beginn des zweiten Teils der Anhörung erneut zusammenfinden, um über diesen "zweiten Vorläufer" abzustimmen, damit dieser noch in der nächsten Woche vom Bundestagsplenum beschlossen werden kann. Der "erste Vorläufer" soll bereits am Freitag dieser Woche in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden.