JEDE FRAKTION SOLL IM VERMITTLUNGSAUSSCHUSS VERTRETEN SEIN (ANTRAG)
Bonn: (hib) re- Mit ihrem Antrag ( 14/119) zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) fordert die PDS, daß im ständigen Vermittlungsausschuß jede Fraktion mit mindestens einem Mitglied vertreten zu sein habe.
Nach Auffassung der PDS müsse der Ausschluß einer im Bundestag vertretenen Fraktion von der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses verhindert werden. Ein Ausschluß habe zur Folge, daß die betreffende Fraktion von wichtigen Informationen, Abstimmungen und Entscheidungen abgeschnitten sei, über die sie bei erneuter Befassung mit einer Gesetzesvorlage im Bundestag abzustimmen hätte. In ihrer Begründung weist die PDS ferner darauf hin, daß es sich bei dem Vermittlungsausschuß um ein wichtiges, verfassungsrechtlich eingerichtetes Organ des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland handele. Eine davon ausgeschlossene Fraktion sei insofern im Gesetzgebungsverfahren und auch im Bundestag nur mit minderen Rechten vertreten, obwohl sie dort mit vollen Rechten am gesamten Willensbildungsprozeß zu beteiligen sei. Dieser Widerspruch könne nur durch die beantragte Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages aufgelöst werden.