NEUTRALITÄT DER ARBEITSANSTALT WIEDERHERSTELLEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) as- Mit dem Ziel, die Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen wiederherzustellen, hat die PDS einen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie fordert darin, das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III, § 146) dahingehend zu ändern, daß die 1986 beschlossene Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG, §116) wieder zurückgenommen wird, da diese "verfassungsrechtlich bedenklich" sei. Die damals beschlossene Änderung zeige zudem eine "mangelnde Übereinstimmung" mit einem Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem auch die Bundesrepublik beigetreten sei.
Die derzeit gültige Fassung des Paragraphen 116 AFG sieht vor, daß das Kurzarbeitergeld für mittelbar vom Arbeitskampf betroffene Arbeitnehmer gesperrt werden kann. Das ILO-Abkommen, so die Fraktion, lasse einen Leistungsausschluß aber nur bei unmittelbarer Streikteilnahme zu. Im übrigen stelle die jetzige Fassung des SGB III einen Eingriff in die Tarifautonomie dar, da wegen der zunehmenden technischen Verflechtung von Produktionslinien durch Arbeitskämpfe weit entfernte Arbeitsunterbrechungen auftreten können. Die jetzige Rechtslage schaffe keine Klarheit über die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern, die am Streik direkt oder mittelbar beteiligt sind oder nur durch die Folgen des Arbeitskampfes arbeitslos wurden, argumentieren die Oppositionsabgeordneten. Unter diesen Bedingungen werde den Gewerkschaften das Führen von Arbeitskämpfen "außerordentlich erschwert" und die "Tarifautonomie eingeschränkt".