STEUERÄNDERUNGSGESETZ 1998 MIT MEHRHEIT ZUGESTIMMT
Bonn: (hib) hh- Zugestimmt hat am Mittwoch morgen der Haushaltsausschuß mehrheitlich dem sogenannten Vorläufer II (Steueränderungsgesetz 1998) zum Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002. Bei diesem abgekoppelten Teil des Steuerentlastungsgesetzes ging es um die Anpassung der Bewertung von Pensionsrückstellungen an veränderte demographische Werte und die Verlängerung der steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von sechs auf zehn Jahre. Beide Änderungen sollen zum 1. Januar 1999 in Kraft treten.
Bei der Diskussion im Haushaltsausschuß ging es vor allem um die Finanzierung des Gesetzes. Während die Koalitionsfraktionen zu dem Ergebnis gekommen waren, daß das Steueränderungsgesetz 1998 als Teil der gesamten geplanten Steuerreform mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar sei, erkannte die CDU/CSU "deutliche Deckungslücken". Für die F.D.P. ist diese Reform ein "ungedeckter Wechsel auf die Zukunft". Für die Änderungen stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die Fraktion der PDS. Dagegen stimmten die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und F.D.P.