NUR PRODUZIERENDES GEWERBE VON ÖKOSTEUER AUSNEHMEN (ANTWORT)
Bonn: (hib) fi- Der Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Einstieg in die ökologische Steuerreform ( 14/40) will durch eine "maßvolle Verteuerung des Energieverbrauchs" marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung energiesparender und umweltschonender Produkte und Produktionsverfahren schaffen. Mit dem Aufkommen aus der ökologischen Steuerreform sollen die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt werden, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/261) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/226) zu einer etwaigen Freistellung der Agrarwirtschaft von der Ökosteuer. Die Regierung erklärt, um die Ziele des Gesetzentwurfs nicht zu gefährden, seien nur Ausnahmen zugunsten des produzierenden Gewerbes vorgesehen. Auch andere Bereiche wie der Dienstleistungs- oder der Verkehrssektor sollen der vollen Steuerpflicht unterliegen. Die Regierung sei sich bewußt, daß es je nach Beschäftigungsintensität in den einzelnen Betrieben zu unterschiedlichen Auswirkungen kommen könne. Ein vollständiger Ausgleich könne dabei weder sektoral noch in jedem Einzelfall erreicht werden und sei deshalb auch nicht geplant. Für energieintensive Wirtschaftszweige des produzierenden Gewerbes sei eine Befreiung von der Ökosteuer vorgesehen. Derzeit werde geprüft, ob es erforderlich ist, die Befreiungstatbestände zu erweitern. Wegen der hohen Energiekosten werde der Gartenbau, speziell der Unterglasanbau, besonderer Gegenstand dieser Prüfung sein.
Den Angaben zufolge wird von der Stromsteuer befreit, wer Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Eigenerzeuger verbraucht oder ihn direkt vom Erzeuger bezieht. Die umweltpolitisch wünschenswerte generelle Freistellung des aus erneuerbaren Energieträgern erzeugten Stroms lasse sich aus rechtlichen Gründen zumindest kurzfristig nicht verwirklichen. Eine nationale Regelung, die eine generelle Freistellung für aus erneuerbaren Energieträgern erzeugten Strom vorsieht, müßte dann auch für importierten Strom gelten. Es würde aber einen hohen bürokratischen Aufwand erfordern, so die Bundesregierung, um kontrollieren zu können, ob der importierte Strom aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wurde. Das Diskriminierungsverbot im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) bedeute, daß eingeführte Waren mit den gleichen Eigenschaften wie inländische Waren nicht mit Abgaben belastet werden dürfen, die für inländische Waren nicht anfallen. Die Bundesregierung will das im Entwurf enthaltene Stromsteuergesetz nach eigenen Angaben mit einem Förderprogramm flankieren, das eine zielgenaue Unterstützung ermöglichen soll.