RUND 361 MILLIONEN DM FÜR ALTLASTENBESEITIGUNG AUFGEBRACHT (ANTWORT)
Bonn: (hib) nl- Die Treuhandanstalt und ihre Nachfolgeeinrichtung, die Bundesvereinigung für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), haben bisher rund 361 Millionen DM für die Beseitigung ökologischer Altlasten in den neuen Ländern ausgegeben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/262) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/193) mit. Die Länder haben sich an der Finanzierung von Altlastensanierungen mit rund 111 Millionen DM beteiligt, wie aus der Antwort hervorgeht. Die Kostenaufteilung beruht nach Regierungsangaben auf einem Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten. Danach ist Voraussetzung für die gemeinsame Finanzierung in jedem Einzelfall, daß es sich um eine Altlast eines ehemaligen Treuhandunternehmens handelt, das durch das jeweilige Land von der Haftung für diese Altlast freigestellt worden ist. Vom Käufer des Unternehmens übernommene Kosten werden dabei abgezogen. Wie es heißt, beschränkt sich der Anwendungsbereich damit auf die Treuhandunternehmen, die sich entweder noch im Besitz der BvS oder anderer Treuhandnachfolgeeinrichtungen befinden, sowie auf diejenigen, bei denen die Treuhandanstalt oder die BvS Gewährleistungen für Altlasten übernommen haben. Eine über dieses Verwaltungsabkommen hinausgehende Verpflichtung des Bundes zur Mitfinanzierung bei der Sanierung ostdeutscher Altlasten existiert nach Regierungsangaben nicht.