FINANZIERUNG ÖKOLOGISCHER ALTLASTEN IM OSTEN ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) nl- Die CDU/CSU-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, ob sie langlaufende Aufgaben der ökologischen Altlastensanierung in Ostdeutschland aus der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) ausgliedern will. In einer Kleinen Anfrage ( 14/403) erkundigt sie sich, ob diese Aufgaben zusammen mit der Beteiligungsführung der Projektgesellschaften Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben (GVV) und Energiewerke Nord (EWN) in einer eigenen Gesellschaft gebündelt werden sollen. Die Abgeordneten betonen, die Altlastenaufgaben, die der Bund in den neuen Ländern übernommen habe, seien langfristiger Natur. Bereits 1992 habe er sich mit den Ländern im Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten darauf verständigt, diese Aufgaben gemeinsam zu übernehmen. Der Bund habe nun mit dem Freistaat Thüringen einen Generalvertrag zur Altlastensanierung ausgehandelt. Die Abgeordneten fragen, wie sich die Ausgliederungspläne mit den Verhandlungen mit Thüringen zur abschließenden Übernahme der Altlastenverpflichtungen vereinbaren lassen, welche Stellenauswirkungen und Einsparungen bei der BvS der Abschluß dieses Generalvertrags mit Thüringen in diesem Jahr haben wird und ob die Privatisierungsverträge, bei denen nur noch die Altlastenklausel offen sei, auf das Land übergeleitet werden sollen. Die Altlastenklausel regelt Verpflichtungen der BvS gegenüber einem Investor, die im Generalvertrag festgelegt werden sollen. Die Union interessiert sich ferner dafür, ob die Altdeponien und sonstigen Ablagerungen in Thüringen in den Generalvertrag über die abschließende Finanzierung mit einbezogen werden, in wie vielen Fällen die zuständige Stelle für Vermögenszuordnung solche Deponien anderen Gebietskörperschaften gegen deren Willen zugeordnet hat und wie viele Verfahren gerichtlich anhänglich sind. Schließlich soll die Regierung sagen, ob der Bund auch den anderen neuen Ländern Generalverträge über die abschließende Finanzierung ökologischer Altlasten vorschlagen will.