BUNDESREGIERUNG UND FÖRDERKREIS FÜR MAHNMALEMPFEHLUNG
Bonn: (hib) Die Bundesregierung und der "Förderkreis zur Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas" befürworten den von der Findungskommission empfohlenen Entwurf des amerikanischen Architekten Peter Eisenman in der überarbeiteten verkleinerten Fassung, die sowohl ein großes Feld mit Betonstehlen als auch einen baumbestandenen Rahmen als Denkmal vorsieht. Das betonten Staatsminister Helmut Naumann und die Vertreterin des Förderkreises, Lea Rosh am Mittwoch nachmittag vor dem Ausschuß für Kultur und Medien. Für den Berliner Senat versicherte Peter Radunski, er werde sich diesem Votum anschließen, wenn der Bundestag eine Entscheidung für ein Denkmal treffen würde. Sowohl Rosh als auch Radunski betonten, daß sie als Auslober das weitere Verfahren behalten wollen.
Der Ausschuß hatte Sachverständige gebeten, den Sachstand der Beratungen in der Findungskommission und der Auslobung des zweiten Wettbewerbs für ein Denkmal für die ermordeten Juden Europas darzulegen und mögliche Hinweise für das weitere Vorgehen des Bundestages zu geben. Naumann stellte klar, daß seine Vorschläge für eine Kombination von Denkmal und Dokumentationsstätte, für den Eisenman eine honorarfreien Skizze gemacht habe, eine Anregung für Abgeordnete darstellen soll, eine andere als die bisherige Konzeption zu verfolgen. Damit habe der Bundestag eine Alternative zur Abstimmung.
Die Sachverständigen hoben übereinstimmend hervor, die Entscheidung über das Mahnmal, über dessen Art, aber auch über die Art der Gedenkstätte müsse in der politischen Verantwortung des Bundestages liegen. Gleichzeitig wurde hervorgehoben, daß das Parlament nicht über künstlerische Ausgestaltung befinden könne. Jüdische Sachverständige hatten während der Anhörung Bedenken gegen ein zu monumentales Mahnmal geltend gemacht und gesagt, daß dieses Denkmal auch späteren Generationen zur Erinnerung an das den Juden zugeführte Leid dienen solle. Juden bräuchten ein solches Denkmal in Deutschland nicht.