F.D.P.: GRAFFITI-SPRÜHEN IST ALS uml;NRECHTuml;ZU QUALIFIZIERENuml;(GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) re- Das unerlaubte Graffiti-Sprühen soll eindeutig als "Unrecht" qualifiziert werden. Das verlangt nach Auffassung der F.D.P.-Fraktion der Schutz des Eigentums. Die Abgeordneten haben dazu einen Gesetzentwurf ( 14/569) vorgelegt, welcher eine Ergänzung der Tatbestände der Sachbeschädigung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung um das Merkmal des "Verunstaltens" vorsieht.
Das unerlaubte Besprühen und Bemalen privater und öffentlicher Flächen habe in den letzten Jahren große Ausmaße angenommen. Es bedeute, so die Freien Demokraten, nicht nur eine Schädigung des Eigentums, sondern werde auch von weiten Teilen der Bevölkerung zunehmend als "Vandalismus" empfunden. Seit langem bestehe jedoch ein Streit darüber, ob das unerlaubte Graffiti-Sprühen als Sachbeschädigung strafbar sei oder nicht. Eine einheitliche Rechtsprechung gebe es hier nicht, was zu großer Rechtsunsicherheit führe. Die F.D.P.-Fraktion verspricht sich mit dem Gesetzentwurf eine eindeutige Lösung dieses Problems, aber auch eine präventive Einwirkung auf die Täter. Zugleich verstehe sie ihre Initiative als einen Anstoß, in der Jugend- und Stadtentwicklungspolitik andere Wege zu suchen als bisher.