SITUATION HOMOSEXUELLER MITARBEITER DES BUNDES BEURTEILEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) in- Die PDS sieht lesbische und schwule Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes in besonderer Weise von der allgemeinen Benachteiligung nichtehelicher Lebensgemeinschaften gegenüber verheirateten Kolleginnen und Kollegen beim Umzug von Bonn nach Berlin betroffen. In den Vorbemerkungen zu einer Kleinen Anfrage ( 14/709) verweist die Fraktion darauf, diese Personen würden vom Dienstherrn generell wie Alleinstehende behandelt und seien deshalb von zahlreichen Unterstützungsleistungen ausgeschlossen. Die Bundesregierung soll vor diesem Hintergrund mitteilen, ob sie die Einstufung des genannten Personenkreises bei der Berechnung des Trennungsgeldes als Alleinstehende für gerechtfertigt hält. Sie soll sich in diesem Kontext auch dazu äußern, warum die Reisebeihilfe für die wöchentliche Familienheimfahrt zwar auf Ehegatten oder Kinder übertragen werden könne, Lebensgefährten jedoch diese Möglichkeit explizit verwehrt werde.
Warum Regelungen zur Vergütung der Umzugskosten als häusliche Gemeinschaft zwar das Zusammenleben mit einem Verwandten vierten Grades akzeptierten, nicht jedoch das mit Lebensgefährten, ist ebenfalls von Interesse. Ob die Regierung anerkennt, daß der Ausschluß nichtehelicher Lebensgemeinschaften aus einer Reihe von Unterstützungsleitungen nicht mit der Absicht vereinbar ist, den Umzug von Bonn nach Berlin für alle Beschäftigten sozial verträglich zu gestalten, wollen die Abgeordneten in Erfahrung bringen.