DEFIZITE BEI ÄCHTUNG VON GEWALT GEGEN FRAUEN ABBAUEN (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Trotz aktiver Bemühungen gibt es bei der Durchsetzung des Menschenrechtsschutzes von Frauen und bei der Ächtung von Gewalt gegen Frauen nach wie vor "weltweit große Defizite", auf deren Abbau hingearbeitet werden muß. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1058) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe ( 14/833) und führt weiter aus, sie selbst unterstütze in ihrer bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit alle Aktivitäten, die den Menschenrechtsschutz von Frauen durchzusetzen helfen. Den Angaben zufolge fördert die Bundesregierung die Verwirklichung der Menschenrechte für Frauen durch ihre Entwicklungspolitik in "vielfältiger Weise". So habe das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Ausführung einer Ankündigung auf der 4. Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking Mittel in Höhe von etwa 60 Millionen DM zugesagt oder vorgesehen für Projekte der rechtspolitischen Beratung in Entwicklungsländern, die besonders die Interessen von Frauen berücksichtigen.
Die Regierung legt weiter dar, sie setze sich auf europäischer und internationaler Ebene in allen Politikfeldern für eine Verbesserung der Menschenrechtssituation von Frauen ein. Ziel sei es, auf der Grundlage der Pekinger Beschlüsse den Menschenrechtsschutz von Frauen weiter zu verstärken und durchzusetzen. So habe sie "mit Nachdruck" auf der diesjährigen UN-Menschenrechtskommission (22. März bis 30. April 1999) die Resolution zu "Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" unterstützt und miteingebracht. Auf deutsche Initiative sei die menschenunwürdige Praxis der Genitalverstümmelung deutlich in diesem Resolutionstext sowie auch in der Rede der deutschen EU-Präsidentschaft zu den Menschenrechten von Frauen auf der Genfer Tagung verurteilt worden. Zusammen mit ihren EU-Partnern habe sie sich zudem erfolgreich dafür eingesetzt, daß in der diesjährigen UN-Frauenrechtskommission das Zusatzprotokoll zum wichtigsten auf Frauenrechte bezogenen Menschenrechtsübereinkommen, dem UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, verabschiedet worden sei. Damit würden Frauen auf internationaler Ebene weitgehende Beschwerderechte eingeräumt. Im übrigen, so die Antwort weiter, werde die Menschenrechtssituation der Frauen von den deutschen Botschaften in den jeweiligen Gastländern "mit besonderem Augenmerk" verfolgt. Die Botschaften seien aufgefordert, im Rahmen der Berichte über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in einer Reihe von Herkunftsländern von Asylbewerbern über geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen zu berichten. Diese Lageberichte hätten die Aufgabe, Tatsachen aus den jeweiligen Herkunftsländern für die Entscheidungen deutscher Behörden und Gerichte über die Zuerkennung des Status als Asylberechtigter oder über sonstige Abschiebungshindernisse darzustellen.
Auf die Frage, ob der Bundesinnenminister von seiner Weisungsbefugnis im Bereich des Ausländergesetzes gegenüber dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge dahingehend Gebrauch machen werde, daß dieses angewiesen werde, sexuelle Gewalt als Abschiebungshindernis im Sinne des Ausländergesetzes zu akzeptieren, erklärt die Regierung, eine solche Weisung sei "nicht geboten". Das Bundesamt werde frauenspezifischen Fluchtgründen durch die "sorgfältige, einfühlsame Durchführung der Anhörung und die rechtliche Würdigung des Vortrages gerecht". Die dezidierte rechtliche Einordnung durch speziell geschulte Einzelentscheiderinnen erscheine ausreichend, in begründeten Fällen Abschiebungsschutz zu gewährleisten.