ZUR SICHERUNG DES AGRARSOZIALEN SYSTEMS NACHGEFRAGT (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) lw- Wie die Bundesregierung zum gegenwärtigen agrarsozialen System stehe, das die jetzige Koalition sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bundesrat 1995 mitgestaltet und unterstützt habe, will die CDU/CSU-Fraktion von der Regierung wissen. Dazu haben die Abgeordneten eine Kleine Anfrage ( 14/1186) zur "Sicherung des agrarsozialen Systems" vorgelegt.
Darin erläutert die Union, die soziale Sicherheit für die in der Landwirtschaft tätigen Menschen sei früher keineswegs selbstverständlich gewesen. Erst mit Beginn der fünfziger Jahre habe sich die Agrarsozialpolitik Schritt für Schritt zu den wichtigsten Säulen der nationalen Agrarpolitik entwickelt. Auch verweisen die Parlamentarier darauf, daß mit dem Agrarsozialreformgesetz vom 1. Januar 1995 das agrarsoziale Sicherungssystem entscheidend verbessert worden sei. Das betreffe die eingeführte Defizitdeckung, mit der der Staat die Folgen dafür übernehme, daß den Leistungsempfängern immer weniger Beitragszahler gegenüberstehen. Das betreffe ferner die Einführung einer eigenständigen sozialen Sicherung, mit der die Bäuerinnen einen eigenen Anspruch auf Altersrente und erstmals eine eigene Absicherung für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit erworben hätten sowie die Überleitung der landwirtschaftsspezifischen Alterssicherungssysteme auf die neuen Bundesländer. Die CDU/CSU-Fraktion ruft zudem in Erinnerung, seit 1963 seien an die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften als Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung jährlich zweckgebundene Zuschüsse des Bundes gewährt worden. In der zurückliegenden Legislaturperiode seien trotz der angespannten Haushaltssituation durchgehend jährlich Bundesmittel in Höhe von 615 Millionen DM bereitgestellt worden. Im Haushalt 1999 werde dagegen der staatliche Zuschuß erstmals um 65 Millionen DM gekürzt.
Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung dazu Auskunft geben, ob sie Änderungen in Einzelbereichen des agrarsozialen Systems und angesichts der angekündigten Kürzungen im Bundeshaushalt weitere Einsparungen im agrarsozialen Sicherungssystem plane. Auch möchten die Abgeordneten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung zur eigenständigen Sicherung der Bäuerinnen stehe und ob sie deren Fortbestand garantieren werde.