GANZJÄHRIGE BESCHÄFTIGUNG BEIM BAU FÖRDERN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/KER-as) Die Tarifvertragsparteien im Bauhauptgewerbe und die Bundesregierung haben sich auf eine Neuregelung des Winterausfallgeldes und auf ergänzende Maßnahmen zur Bekämfpfung der Winterarbeitslosigkeit in Bauberufen verständigt. Darauf weisen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft ( 14/1516) hin, mit der diese Vereinbarung umgesetzt werden soll. Die bestehenden tariflichen und gesetzlichen Winterbauregelungen, so der Entwurf weiter, sollen mit dem Ziel der Sicherung der Beschäftigung im Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit fortentwickelt werden. Erklärtes Ziel ist es, die Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und der Winterbau-Umlageverordnung zu korrigieren und zu ergänzen. So soll der Pflichtbeitrag der Arbeitnehmer zum Ausgleich witterungsbedingter Ausfallstunden in der Schlechtwetterzeit von bisher 50 auf künftig 30 Stunden verringert werden. Von der 31. bis zur 100. Ausfallstunde wird ein Winterausfallgeld aus der arbeitgeberfinanzierten Winterbau-Umlage gezahlt. Um Kündigungen zu verhindern, so die Fraktionen, würden künftig bei Zahlung von Winterausfallgeld für die 31. bis 100. Ausfallstunde dem Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung vollständig aus der Winterbau-Umlage erstattet. Das Winterausfallgeld ab der 101. Ausfallstunde wird aus Beitragsmitteln der Bundesanstalt für Arbeit (BA) finanziert.
Wie aus der Gesetzesinitiative weiter hervorgeht, soll das Verbot der witterungsbedingten Kündigung in den Tarifverträgen für das Baugewerbe bestehen bleiben. Verstosse der Arbeitgeber gegen dieses Verbot, müsse er der BA die dadurch verursachten Leistungen erstatten. Zur Förderung des ganzjährigen Bauens und zu Vermeidung von Winterbauarbeitslosigkeit sollen bei der Arbeitsanstalt Ausschüsse zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft eingerichtet werden. Als Anreiz zur Nutzung von Ausgleichskonten (Förderung der Arbeitszeitflexibilisierung) werde für jede Ausfallstunde ab der 31. Ausfallstunde, zu deren Ausgleich wegen der Auflösung von Arbeitszeitguthaben kein Winterausfallgeld gezahlt werden muss, ein Zuschuss-Wintergeld von 2,00 DM gezahlt.
Den Angaben zufolge ist das Ausgabevolumen für das aus Beiträgen der BA finanzierte Wintergeld abhängig vom Umfang des witterungsbedingten Arbeitsausfalls in der Schlechtwetterzeit. Für die vorgezogene Zahlung des beitragsfinanzierten Winterausfallgeldes ab der 101. Ausfallstunde seien für den Bereich des Bauhauptgewerbes Kosten in Höhe von maximal 55 Millionen DM jährlich zu erwarten. Diesen Kosten stünden der Höhe nach nicht zu spezifizierende Einsparungen beim Arbeitslosengeld gegenüber, erläutern die Fraktionen. Ein möglicher höherer Verwaltungsaufwand durch die Wiedereinführung der Ausschüsse zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft werde dadurch ausgeglichen, dass diese Ausschüsse zu einer Verstetigung der Beschäftigung im Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit beitrügen und damit der Winterarbeitslosigkeit in Bauberufen entgegenwirkten. Durch die verlängerte Ausschlussfrist für die Beantragung von Winterbauleistungen bei den Arbeitsämtern und die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Winterbau-Umlage nicht mehr monatlich, sondern in größeren Zeitabständen zu zahlen, würden die Arbeitgeber entlastet, heisst es in dem Gesetzentwurf.