STAATSANWALT ERMITTELT ZU ABSCHIEBEVERFAHREN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-in) Der Tod eines sudanesischen Asylbewerbers, der bei der Rückführung in sein Heimatland am 28. Mai gestorben ist, ist Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens beim Landgericht Frankfurt am Main gegen die Begleitbeamten des Bundesgrenzschutzes. Aus diesem Grund kann die Bundesregierung dazu keine Angaben machen, wie sie in ihrer Antwort ( 14/1477) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1424) betont. Für den Vorgang hatte die PDS bereits zuvor eine Kleine Anfrage ( 14/1127) gestellt, die von der Bundesregierung beantwortet wurde ( 14/1278). Die Regierung erläutert, es gebe keine Vorschriften, die bestimmte Mittel und Methoden für bestimmte Situationen bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges vorsehen. Dies wäre nach ihrer Auffassung auch nicht sinnvoll und überdies rechtlich bedenklich, weil es den Polizeibeamten nicht mehr möglich wäre, im Einzelfall angemessen zu reagieren. Jeder Polizeibeamte müsse daher beim Einsatz von unmittelbarem Zwang im Rahmen des gesetzlichen Handlungsspielraums über die von ihm anzuwendenden Maßnahmen oder das Hilfsmittel der körperlichen Gewalt selbst entscheiden können, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei. Die Polizeibeamten würden durch die zuständigen Aufsichtsbehörden ständig kontrolliert. Wie die Regierung weiter berichtet, sind von Januar bis Mai 1999 11.743 Personen auf dem Luftweg abgeschoben worden. Die Zahlen für die Vorjahre lauten: 1998: 34.756, 1997: 34.568, 1996: 27.776, 1995: 30.252 und 1994: 44.066.