KOSTENERSTATTUNG FÜR FLUGBEREITSCHAFT WIRD GEPRÜFT (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-vt) Die Bundesregierung hat Prüfungen des Verteidigungsministeriums bestätigt, ob für Nutzungsberechtigte der Flugbereitschaft der Bundeswehr ab dem Haushaltsjahr 2001 ein Kostenerstattungssystem einzuführen ist. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/1642) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/1407) weiter mitteilt, geschieht dies vor dem Hintergrund der vorgefundenen, angespannten Situation des Bundeshaushalts und notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen. Sie verweist ebenso auf "wiederholte öffentliche Kritik” und Untersuchungen des Bundesrechnungshofes dazu.
Sämtliche Leistungen der Bundeswehr, so die Regierung weiter, seien mit Blick auf notwendige Einsparungen im Verteidigungshaushalt 2000 auf den Prüfstand zu stellen. Dies gelte vor allem für solche Bereiche, welche nicht zum Kernauftrag der Streitkräfte gehörten. Dazu zählten auch die Förderung des Spitzen- und Breitensports, das Engagement des Verteidigungsministeriums im Umweltschutz und im Gesundheitsbereich sowie in der zivilberuflichen Ausbildung. Eine mögliche Umsetzung solcher Maßnahmen werde zur Zeit innerhalb der Regierung abgestimmt. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sieht die Regierung die Arbeit der Kommission "Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr” durch die Kürzung des Haushalts im kommenden Jahr und damit verbundene Maßnahmen als "nicht präjudiziert” an.