FÖRDERUNGSBEDARF DER PARTNERLÄNDER AUSSCHLAGGEBEND (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-en) Grundsätzlich ist der Ausgangspunkt der entwicklungspolitischen Planungen der Bundesregierung der Förderungsbedarf der Partnerländer. Das erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/1869) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch Entwicklungszusammenarbeit ( 14/1704). Die vor kurzem der Öffentlichkeit vorgestellte Studie des Münchener Instituts für Wirtschaftsforschung (IFO) habe allerdings zu Recht auch den hohen Stellenwert der Rahmenbedingungen in den Partnerländern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland herausgestellt.
Die auf strukturelle Verbesserungen der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse in den Partnerländern angelegte deutsche Entwicklungszusammenarbeit trage dem auch durch ihre Beiträge zur Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für privatwirtschaftliches Engagement Rechnung. Wie die Regierung weiter erläutert, wird auf der makropolitischen Ebene mit Regierungsberaterinnen und -beratern die Schaffung entwicklungsfördernder Rahmenbedingungen, auf der institutionellen Ebene die Organisationsentwicklung wichtiger Einrichtungen wie etwa Kammern, Verbänden oder Regulierungsbehörden weiter und zum Teil verstärkt gefördert.
Darüber hinaus werde auf der dritten, der Mikro- bzw. Unternehmensebene derzeit das Instrumentarium "angereichert und weiterentwickelt”.
Mit der Förderung von Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft wolle das BMZ vermehrt längerfristig orientierte privatwirtschaftliche Beiträge zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Partnerländer mobilisieren. Den Angaben zufolge wählt die Bundesregierung von den Partnern vorgeschlagene Vorhaben für die finanzielle Zusammenarbeit nach entwicklungspolitischen Kriterien aus, um den größtmöglichen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse in den Partnerländern zu bewirken.
Daraus resultierende Aufträge an deutsche Unternehmen seien ein willkommener Nebeneffekt, aber nicht primäres Ziel der deutschen Entwicklungspolitik. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter darlegt, erreichten die Rückflüsse nach Deutschland aus Leistungen aus dem Fachetat an multilaterale Finanzinstitutionen 1998 einen Umfang von rund 2,74 Milliarden DM. Die geleisteten Zahlungen an diese Institutionen hätten im selben Jahr bei rund 1,26 Milliarden gelegen. Damit ergebe sich eine Ruckflussquote von 217,5 Prozent. Allein bei der Weltbank, der mit weltweit größten Entwicklungsbank, sei die deutsche Wirtschaft im langfristigen Schnitt drittgrößter Lieferant.