PROBLEM OSTEUROPÄISCHER FAHRER IN DER EU AUFGREIFEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-vb) Unternehmen innerhalb der Europäischen Union sollen künftig daran gehindert werden, sich durch die Möglichkeit des grenzüberschreitenden Einsatzes ausländischer Fahrer Wettbewerbsvorteile gegenüber Unternehmen mit Sitz in Deutschland zu verschaffen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2468) auf eine Kleine Anfrage von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/2303) erklärt, werde sie deshalb bei Gesprächen mit der Europäischen Kommission dafür eintreten, die hierzulande vorgenommenen Beschränkungen im Arbeitsgenehmigungsrecht gemeinschaftsweit auszudehnen. Dies würde verhindern, dass Speditionsunternehmen durch die Möglichkeit, die ausländischen Fahrer bei in anderen Mitgliedstaaten gegründeten Tochterunternehmen beschäftigen zu können, die im deutschen Recht bestehenden Beschränkungen unterlaufen. Der Regierung zufolge will die Kommission mögliche Maßnahmen zum Einsatz osteuropäischer Fahrer in den EU-Mitgliedstaaten prüfen. Sie habe das Thema im Sommer vergangenen Jahres aufgegriffen und in den einzelnen Mitgliedsländern um Auskunft über die einschlägigen sozial-, arbeits- und verkehrsrechtlichen Regelungen gebeten.
Sozialdemokraten und Bündnisgrüne hatten in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, es sei im Bereich der Kabotage (im vorliegenden Fall der Güterbeförderung innerhalb anderer Staaten) eine immer häufiger anzutreffende Praxis, dass deutsche Unternehmen mit Niederlassungen sowohl in Staaten Mittel- und Osteuropas als auch in Partnerstaaten innerhalb der EU auf ihren in Mitgliedsstaaten der Union zugelassenen Lastkraftwagen Fahrer aus Osteuropa beschäftigten. Diese Transportfirmen gründeten im EU-Ausland Tochterunternehmen und setzten dabei ausschließlich Fahrer aus osteuropäischen Ländern ein. Diese würden mit Visa ausgestattet, die zwar für den grenzüberschreitenden Verkehr, nicht jedoch für Fahrten innerhalb der Gemeinschaft gültig seien. Gleichwohl würden diese Fahrer zu "Dumpinglöhnen" für Transporte innerhalb der EU eingesetzt. Die Bundesregierung bestätigt jetzt, aufgrund von Berichten des Bundesamtes für Güterverkehr seien ihr diese Praktiken bekannt. Die Verfahrensweisen könnten aber im Einzelnen erheblich voneinander abweichen.
Die Regierung erläutert weiter, soweit bekannt, handele es sich dabei um deutsche Unternehmen mit Niederlassungen in Weißrussland, Bulgarien, Frankreich, Österreich und in den Niederlanden. Die eingesetzten Drittstaatenfahrer stammten zumeist aus Weißrussland, Bulgarien und der Türkei. Über bestimmte Branchen oder Firmen lägen der Regierung aber keine vollständigen Erkenntnisse vor. Auch zu den Fahrerlöhnen könne sie anhand eigener Untersuchungen keine Angaben machen. Allerdings seien Rückschlüsse aus den bekannten Beförderungspreisen möglich. Dem Güterverkehrsamt zufolge beklagten gebietsansässige Unternehmer als Folge der Praktiken eine Unterbietung der üblichen Preise um bis zu 30 Prozent. Die Regierung erklärt zudem, sie sähe sich außer Stande, die Verluste zu beziffern, welche der mittelständisch strukturierten deutschen Transportbranche durch die beschriebene Praxis entstünden.