GRUNDLEISTUNGEN FÜR ASYLBEWERBER ANPASSEN (KLEINEN ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-ge) Warum sich die Bundesregierung bislang nicht um die fristgerechte, gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Grundleistungsbeträge gemäss dem Asylbewerberleistungsgesetz gekümmert hat, will die PDS durch eine Kleinen Anfrage ( 14/2492) in Erfahrung bringen.
Die Fraktion will wissen, ob es zutrifft, dass die Erhöhung der Grundleistungsbeträge weiter verschoben werden soll, und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage dies geschieht. Die Abgeordneten verweisen auf das Asylbewerberleistungsgesetz, wonach die Grundleistungsbeträge für das Taschengeld (Barbetrag zum persönlichen Bedarf), Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege, Verbrauchsgüter des Haushalts und Kleidung jährlich zum 1. Januar durch Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben werden müssen.
Entgegen der Rechtsvorschrift sei dies seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes zum 1. November 1993 weder in den Jahren von 1993 bis 1998 noch unter der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 1999 geschehen. Bislang läge auch für den 1.Januar 2000 keine Rechtsverordnung vor, der zu Folge es eine rückwirkende Anpassung der Beträge geben solle.
Die PDS will zudem erfahren, welcher Prozentsatz und welche konkreten Erhöhungsbeträge in DM sich für einen Haushaltvorstand und für ein Kind bis sechs Jahren ergäben, wenn die Grundleistungsbeträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. Januar 2000 analog der Erhöhung der Regelsätze nach dem Bundessozialhilfegesetz für den Zeitraum 1. November 1993 bis 1. Januar 2000 angepasst würden.
Die Regierung soll auch sagen, ob sie beabsichtigt, die Versäumnisse der vergangenen Jahre auszugleichen und für die Jahre 1993 bis 1999 die Erhöhungsbeträge zusammenzurechnen und im Januar 2000 nachzuholen.