VERFAHREN BEI RÜSTUNGSEXPORTEN NICHT ÄNDERN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, das bisherige Verfahren zu ändern, wonach der Bundessicherheitsrat mit Entscheidungen über Rüstungsexporte befasst wird.
Dies verdeutlicht sie in ihrer Antwort ( 14/2470) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/2201). Die Entscheidungen über Rüstungsexporte würden von der Bundesregierung auch künftig auf der Grundlage der Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes, des Außenwirtschaftsgesetzes sowie der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" und des "Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren" getroffen.
Im Oktober 1999 habe die Bundesregierung beschlossen, die "Politischen Grundsätze" unter Einbeziehung von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen zu überarbeiten. Nach den politischen Grundsätzen "muss sich der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" nach Regierungsangaben an der Erhaltung der Verteidigungskraft des Bündnisses "und damit am Verteidigungsinteresse der Bundesrepublik orientieren".
Er sei bei NATO-Staaten grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist. Entscheidungen über Rüstungsexporte seien "Ausdruck der außen- und sicherheitspolitischen Eigenverantwortung der Bundesregierung", heißt es in der Antwort.
Eine Einbeziehung des Bundestages in solche Entscheidungen sei nicht vorgesehen. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen werde die Bundesregierung dem Parlament jährlich einen Rüstungsexportbericht vorlegen, in dem die von der Bundesregierung erteilten Genehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter aufgeschlüsselt werden.