PDS: VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT BEI TERRORISTEN-SUCHE DARLEGEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-in) Unter Bezugnahme auf Meldungen, nach denen im Dezember 1999 im Berliner Mehring Hof in Kreuzberg rund 1000 Beamte des Bundeskriminalamtes, der Berliner Polizei und des Bundesgrenzschutzes (BGS) auf der Suche nach Terroristen einen "vermeidbaren Schaden" von rund 100.000 DM angerichtet hätten, will die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/2517) wissen, ob die Bundesregierung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dabei gegeben sieht, wie hoch die Kosten für den Einsatz zu beziffern sind und welches Ergebnis die Durchsuchung erbracht hat.
Geklärt werden soll auch, auf welcher Rechtsgrundlage Bewohner und Gäste des Gebäudekomplexes stundenlang festgehalten und ihnen anwaltliche Hilfe verwehrt wurde. Die Abgeordneten wollen weiterhin wissen, auf Grund welcher Bestimmungen eine Örtlichkeit zu einem "gefährlichen Ort" erklärt werden kann, mit welcher Begründung der BGS zum Einsatz kam und welche Befugnis er bei der Aktion hatte.
Erklärt werden soll auf Wunsch der PDS schließlich, inwieweit die zum Jahresende 1999 auslaufende Kronzeugenregelung mit dem Einsatz zu tun hatte und auf welcher Rechtsgrundlage Verhaftungen erfolgten, obwohl bekannt gewesen sein musste, dass in Zusammenhang mit der Festnahme aufgeführte Straftaten bereits verjährt waren.