Ausschuss für Gesundheit
GESUNDHEITSHANDWERKER FORDERN GESETZLICHE REGELUNG
Berlin: (hib/KER-ge) Der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass es wieder zu einer klaren Trennung zwischen medizinischer Versorgung der Patienten durch die Ärzte und Abgabe von Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Kontaktlinsen und Hörgeräte, durch die Gesundheitshandwerker kommt.
Das verlangten der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) und die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA) am Mittwochvormittag in einem nichtöffentlichen Expertengespräch im Gesundheitsausschuss. Thema des Gesprächs war die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Ärzte und die Zusammenarbeit mit den Gesundheitshandwerkern.
Der ZVA-Vertreter betonte, bis vor rund 15 Jahren sei die "Welt noch in Ordnung gewesen". Damals hätten die Augenärzte Rezepte verschrieben über Kontaktlinsen, die Augenoptiker hätten diese dann bestimmt, hergestellt und mit der Kasse abgerechnet. Inzwischen erhielten aber nur noch rund fünf Prozent der Patienten ihre Kontaktlinsen über die Augenoptiker.
Der alte Zustand müsse wieder hergestellt werden. Auch der BIHA plädierte für eine gesetzliche Regelung, da es inzwischen zu einer Wettbewerbsverzerrung gekommen sei. Grundsätzlich begrüße man den Wettbewerb, früher sei jedoch mit "gleich langen Spießen" gearbeitet worden.
Die HNO-Ärzte hätten eine Monopolstellung und seien aus dieser heraus Verordner und Leistungserbringer. Der Patient erhalte dadurch Hörgeräte durch den Versandhandel, wobei die Qualität in den Hintergrund gerate. Zudem sei diese Art des Versandhandels "wettbewerbswidrig".
Ärzte hätten zwar medizinische Kenntnisse, aber keine handwerklichen Fähigkeiten. Der Sachverständige des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks schloss sich seinen Vorrednern an und erklärte, das "ordnungspolitisch fragwürdige Verhalten der Ärzte" gefährde die Qualität der Versorgung.
Sobald ein Arzt durch die Abgabe von Hilfsmitteln Nebeneinkünfte erzielen könne, sei Missbrauch machbar. Der Gesetzgeber müsse hier klarstellend tätig werden. Ein Arzt, der Hilfsmittel verordne, sollte diese nicht selbst abgeben dürfen.
Die Vertreterin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (BBV) hielt dem entgegen, eine klare Trennung von handwerklicher und medizinischer Versorgung sei nicht möglich. Auch Hilfsmittel müssten medizinisch angepasst werden, dafür hätten jedoch lediglich die Ärzte die Kompetenz.
Dies gelte sowohl zum Beispiel für Kontaktlinsen als auch für Hörgeräte für Kinder. Eine gesetzliche Regelung sei unnötig, da dies ein berufsrechtliches und kein sozialversicherungsrechtliches Problem sei. Hier sei die Selbstverwaltung der Kassen und Ärzte gefragt.
Der Experte des Augenärzteverbandes hob hervor, eine medizinisch indizierte Versorgung mit Kontaktlinsen sei ohne die Abgabe durch den Arzt nicht möglich. Im Übrigen sei der Kontaktlinsenmarkt in den letzten Jahren "relativ statisch" geblieben. Eine Verschiebung des Umsatzes zu Gunsten der Augenärzte und zu Lasten der Augenoptiker könne nicht konstatiert werden.
Der Sachverständige der Gesetzlichen Krankenversicherung plädierte für ein Verfahren, das medizinisch sinnvoll und ökonomisch tragbar ist. So dürfe es Ärzten, die die Anamnese und die Heilung vornehmen, nicht erlaubt werden, durch Verschreibung von Hilfsmitteln und oder Therapien Zusatzgehälter zu verdienen.
Ärzte dürften von dem, was sie aus medizinischen Gründen verschreiben, nicht ökonomisch profitieren. Die Bundesärztekammer hielt dem entgegen, man sehe keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Dort wo es tatsächlich Missbrauch bei Ärzten gegeben habe, müsse dem nachgegangen werden. Es sei aber nicht legitim, einer ganzen Berufsgruppe vorzuwerfen, nur aus gewerblichem Interesse heraus zu handeln.