AKTIENRECHTLICHE ANFECHTUNGSKLAGE ZUM THEMA GEMACHT (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-re) Die aktienrechtliche Anfechtungsklage hat die F.D.P. zum Thema einer Kleinen Anfrage ( 14/2549) gemacht. Die Fraktion erläutert, nach derzeit geltendem Recht könne jeder Aktionär Hauptversammlungsbeschlüsse wegen eines behaupteten Verstoßes gegen das Aktiengesetz oder die Satzung der Aktiengesellschaft gerichtlich anfechten.
Derartige Anfechtungsklagen seine für betroffenen Unternehmen dann äußerst nachteilig, wenn es zu einer Handelsregistersperre komme. Dies habe zur Folge, so die Freien Demokraten weiter, dass teilweise mit großer Mehrheit gefasste wichtige Hauptversammlungsbeschlüsse für längere Zeit nicht umgesetzt werden könnten.
Ein solches Vorgehen könne im Ergebnis zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen. Den Abgeordneten zufolge liegt dabei oft die Vermutung nahe, dass es den (potenziellen) Anfechtungsklägern nicht in erster Linie darum gehe, berechtigte Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen, sondern vielmehr darum, sich den "Lästigkeitswert" einer möglichen Anfechtungsklage abkaufen zu lassen.
Die Regierung soll deshalb mitteilen, ob sie die Notwendigkeit einer baldigen Änderung der aktienrechtlichen Anfechtungsklage sieht und wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums dies geschehen müsste. Ob sie der Ansicht zustimmt, dass die aktienrechtliche Anfechtungsklage ein "Erpressungspotenzial" beinhaltet und dieses teilweise auch ausgenutzt wird, interessiert die Abgeordneten ebenfalls.
Sie fragen auch danach, ob eine Lösung des Problems nach Ansicht der Regierung nur durch eine europäische Harmonisierung erreicht werden kann. Ob die Regierung der Ansicht ist, dass ein Großteil des Missbrauchs der aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf "unzureichender Informationsbefriedigung" der Gesellschafter beruht, soll sie ebenfalls darlegen.