ZU INHAFTIERTEN PERSONEN STELLUNG NEHMEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-re) Wie viele Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft sind und wie lange sie sich schon dort befinden, möchte die PDS wissen. In einer Kleinen Anfrage ( 14/2581) erkundigt sich die Oppositionsfraktion auch danach, gegen wie viele dieser Personen ohne den insoweit einschlägigen Paragrafen 129a des Strafgesetzbuches (StGB) keine Anklage erhoben worden wäre, da ihnen entweder keine weiteren Straftaten vorzuwerfen oder diese bereits verjährt seien.
Die Regierung soll auch sagen, wie viele Menschen derzeit wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig verurteilt sind, wie lange ihre Haftstrafen insgesamt sind und welches die Dauer ihrer Reststrafen zum jetzigen Zeitpunkt ist.
Wie viele dieser Personen ohne den Paragrafen 129a StGB bereits aus der Haft entlassen wären, da ihnen entweder keine weiteren Straftaten nachgewiesen werden konnten oder diese bereits verjährt sind, lautet eine weitere Frage der Abgeordneten. Die PDS will auch wissen, wie viele der Inhaftierten verschärften Haftbedingungen wie Einzelhaft, Trennscheibe oder der richterlichen Kontrolle der Verteidigerpost unterliegen.
Die Fraktion erkundigt sich ferner nach der strafrechtlichen Praxis der sogenannten Kronzeugenregelungen seit dem Jahr 1989. In wie vielen laufenden Verfahren derzeit diese Regelung, die Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen ist, noch angewandt wird, fragt die Fraktion.