AUSSCHUSS FüR WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE
ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ BESCHLOSSEN
Berlin: (hib/VOM-wi) Der Wirtschaftsausschuss hat am frühen Mittwochnachmittag den Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz ( 14/2341) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der PDS angenommen.
CDU/CSU und F.D.P. stimmten gegen den Gesetzentwurf, der am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.
Er soll das bisherige Stromeinspeisungsgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2000 ablösen. Dabei soll Strom aus erneuerbaren Energiequellen so vergütet werden, dass der wirtschaftliche Betrieb der verschiedenen Anlagentypen bei rationeller Betriebsführung grundsätzlich möglich ist, die üblichen unternehmerischen Risiken jedoch von den Anlagenbetreibern getragen werden.
Mehrheitlich nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu ihrem Gesetzentwurf an, der vor allem eine stärkere Degression der Einspeisevergütungen im Zeitablauf vorsieht, um so auch beihilferechtliche Bedenken der Europäischen Kommission auszuräumen.
Gestrichen worden sind nach Angaben der SPD-Fraktion verschiedene Regelungen, die Altanlagen betreffen.
Eine Änderung habe es auch beim Belastungsausgleich gegeben. Dieses Ausgleichsverfahren soll dazu führen, dass eine überproportionale Belastung von Energieversorgern in der Küstenregion durch Einspeisevergütungen entfällt.