IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/RAB-as) Die PDS-Fraktion erkundigt sich bei der Bundesregierung nach der Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung auf die Sozialhilfe . In einer Kleinen Anfrage ( 14/2820) interessiert die Abgeordneten unter anderem, ob die Beschäftigten der Sozialämter informiert sind, dass mit der Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) die Kindergelderhöhung um 20 DM seit dem 1. Januar dieses Jahres nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden darf. Vielen Sozialhilfeempfängern sei die Gesetzesänderung entgangen, so dass sie ihre Rechte nicht wahrnehmen könnten, schreiben die Abgeordneten.