VISUMFREIE DURCHREISE IN DAS KOSOVO ERMÖGLICHEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-in) Am 11. Oktober 1999 zwischen Deutschland und Mazedonien geschlossene Vereinbarungen soll nach Worten der Bundesregierung sicherstellen, dass jugoslawische Staatsangehörige ohne bürokratische Hindernisse, insbesondere ohne Visum, durch mazedonisches Hoheitsgebiet in das Kosovo reisen können.
Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/2786) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2645) weiter mitteilt, handelt es sich bei diesen Vereinbarungen um völkerrechtliche Übereinkünfte, welche inhaltlich der bereits seit langem üblichen Praxis entsprächen.
Es sei das natürliche Recht eines jeden souveränen Staates und damit auch Mazedoniens, selbst bestimmen zu können, ob und in welchem Umfang Drittstaatsangehörigen eine visumfreie Durchreise gestattet werden soll.
Einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage zum Abschluss dieser Vereinbarungen habe es daher nicht bedurft.
Weiteren Angaben zufolge ist es bei der Abschiebung ausländischer Personen in ihre Heimatländer nach dem Ausländergesetz vorgeschrieben, nicht nur die ausreisepflichtigen Menschen selbst an die Herkunfts- bzw. Transitstaaten zu übergeben, sondern auch die für deren Identifizierung notwendigen Personaldaten "einschließlich der sonstigen hierfür erforderlichen Angaben" zu übermitteln.
Die gesetzliche Grundlage dafür biete das Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit dort genannten Vereinbarungen, in diesem Falle die erwähnte Abmachung mit Mazedonien, so die Regierung weiter.