Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
ANHÖRUNG ZU NEUER HENNENHALTUNGSVERORDNUNG
Berlin: (hib/SAM-lw) Zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Hennenhaltungsverordnung (HHVo) äußern sich Sachverständige am Monta, dem 13. März, in einer öffentlichen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses.
Dabei geht es um Überlegungen, die gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen neu zu fassen.
In seinem Urteil vom 6. Juli 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht die HHVo aus dem Jahre 1987 für verfassungswidrig erklärt, weil sie den Ansprüchen des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der Käfiggröße von Legehennen und der Befriedigung der Grundbedürfnisse dieser Tiere nicht genüge.
Mit der neuen Verordnung soll auch die EG-Richtlinie vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen umgesetzt werden. Die Anhörung findet in Saal 2 S 023 des Reichstagsgebäudes statt.