ANZAHL DER ABSCHIEBUNGEN IM FLUGHAFENVERFAHREN NENNEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-in) Ob der Bundesregierung die Aussage von Flüchtlingsorganisationen bekannt ist, dass sich im Vergleich zur Amtszeit der alten Bundesregierung die durchschnittliche Verweildauer der Flüchtlinge im Flughafenverfahren verlängert hat, will die PDS erfahren.
In einer Kleinen Anfrage zum Flughafenverfahren nach Paragraf 18a des Asylverfahrensgesetzs ( 14/2824) erläutert die Fraktion, Flüchtlinge, die nach Deutschland einreisen wollen, könnten nur dann Asyl beantragen, wenn sie nicht über ein sogenanntes sicheres Drittland eingereist sind.
Bei Flüchtlingen, die auf dem Luftweg kommen, gebe es die Flughafenregelung nach Paragraf 18a, wonach vor der Einreise geprüft werde, ob ein Asylantrag berechtigt oder unberechtigt ist.
Für diese Prüfung hätten die Verwaltungsgerichte 19 Tage Zeit, während die Flüchtlinge im Transitbereich der Flughäfen bleiben müssten.
Vor diesem Hintergrund will die PDS erfahren, wie viele Personen in den Jahren 1998 und 1999 das Flughafenverfahren durchlaufen haben, wie viele Tage sie insgesamt in den Transitbereichen der Flughäfen zubrachten und bei wie vielen Personen innerhalb der 19-Tage-Frist entschieden wurde, ob sie einreisen dürfen oder zurückkehren müssen.
Gesagt werden soll auch, wie viele Personen, die 1998 und 1999 nicht einreisen durften, sich für die Rückkehr, den Verbleib im Transitbereich oder die Abschiebehaft entschieden haben.
Dargelegt werden soll zudem, wie viele Menschen in diesen beiden Jahren im Transitbereich deutscher Flughäfen einen Selbstmordversuch begangen haben, aus welchen Gründen das sogenannte Kinderzimmer am Rhein-Main-Flughafen eingerichtet wurde und ob in Zukunft mit einer längeren Verweildauer von Kindern und Jugendlichen im Flughafenverfahren zu rechnen ist.
Gesagt werden soll auch, welche Kosten 1998 und 1999 auf Grund der Flughafenregelung für Personal, Unterbringung und Verpflegung der Flüchtlinge sowie Sachkosten angefallen sind.