DEMOKRATISCHE KONTROLLE DER WTO GEWÄHRLEISTET (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die demokratische Kontrolle der Welthandelsorganisation (WTO) wird dadurch gewährleistet, dass die in der WTO agierenden demokratisch legitimierten Regierungen für ihr Handeln dem jeweiligen Parlament ihres Landes unmittelbar verantwortlich sind.
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3241) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/2679) zur Reform der Gemeinsamen Handelspolitik (Artikel 133 des EG-Vertrages).
Die Handelsbestimmungen der WTO seien von ihren Mitgliedern vereinbart worden. Diese seien dabei über die Beteiligung ihrer jeweiligen Parlamente einer demokratischen Kontrolle unterworfen gewesen.
Wie es in der Antwort heißt, ist bereits nach jetziger Rechtslage für den Abschluss handelspolitisch relevanter Abkommen der EG die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich, wenn es sich um Assoziationsabkommen oder um solche Abkommen handelt, die einen besonderen institutionellen Rahmen für die Zusammenarbeit schaffen, erhebliche finanzielle Folgen für die EG haben oder eine Änderung eines im Mitentscheidungsverfahren erlassenen Rechtsakts bedingen.
Die Regierung tritt nach eigenen Angaben grundsätzlich für eine Ausdehnung der Mitwirkungsmöglichkeiten des Europaparlaments ein.
Zu dem Vorschlag, der WTO in Genf eine ständige parlamentarische Begleitung zu geben, teilt die Regierung mit, dies könnte dem Ziel dienen, den Vorwurf fehlender demokratischer Legitimität der WTO zu entkräften.
Insofern stehe die Regierung der Idee aufgeschlossen gegenüber. Allerdings müssten die mit einer solchen Institution verbundenen Fragen weiter geprüft werden.
Dies betreffe zum einen die Finanzierung, zum anderen die Frage, wie die "aktuelle Pluralität" der verfassungsmäßigen Strukturen der WTO-Mitglieder in einer solchen Versammlung berücksichtigt werden können.