Petitionsausschuss
MOTORRÄDER KÜNFTIG NACH DEN EMISSIONEN BESTEUERN
Berlin: (hib/MIK-pt) Für eine emissionsbezogene Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt.
Deshalb beschlossen die Ausschussmitglieder am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zu Grunde liegenden Eingaben an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
In den insgesamt sieben Petitionen wurde unter anderem gefordert, dass Motorräder nach ihrem Schadstoffausstoß besteuert und dabei Krafträder mit Katalysator steuerlich begünstigt werden sollen.
Das BMF weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass zurzeit rund 2,5 Millionen zulassungspflichtige Krafträder einheitlich mit 3,60 DM je angefangenen 25 Kubikzentimeter Hubraum besteuert würden.
Daneben seien steuerfrei rund 1,1 Millionen Klein- und rund 0,5 Millionen Leichtkrafträder im Verkehr.
Eine Steuervergünstigung für emissionsarme Krafträder bestehe nicht. Trotz der am 1. Dezember 1999 in Kraft getretenen Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes habe sich an dieser Rechtsanlage nichts geändert, heißt es weiter.
Zwar habe der Bundesrat gefordert, das ständig steigende Emissionsaufkommen bei den Zweirädern zu berücksichtigen und sie nach umweltpolitischen Erfordernissen zu besteuern.
Diese Forderung sei jedoch nicht umgesetzt worden. Die Bundesregierung habe darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Änderung zunächst unter anderem mit der EG-Kommission erörtert werden müsse.
Die Regierung beabsichtige deshalb, in einem weiteren Verfahren ein entsprechendes Konzept vorzulegen, sobald die EU-Kommission eine weitere Abgasstufe für Krafträder vorgeschlagen habe.
Weiter wies das BMF unter anderem darauf hin, dass eine nicht aufkommensneutrale Lösung, die in den ersten Jahren zu Steuererhöhungen führen würde, von den Fahrzeughaltern "kaum" akzeptiert werden würde.
Zudem stehe eine Einbeziehung der zurzeit steuerfreien Klein- und Leichtkrafträder selbst unter Berücksichtigung positiver Umweltaspekte "in keinem Verhältnis zum Aufwand".
Auch die Mitglieder des Petitionsausschusses teilten die Auffassung, dass eine steuerliche Regelung nicht im Vorgriff auf die Fortschreibung der EG-Abgasrichtlinien vorgenommen werden sollte.
Vor diesem Hintergrund müssten jedoch die sieben Petitionen in die künftigen Überlegungen einbezogen werden.