ZAHL DER SOZIALMIETWOHNUNGEN BELÄUFT SICH RUND 2,3 MILLIONEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-vb) Die Bundesregierung rechnet damit, dass in den nächsten fünf Jahren eine knappe halbe Million Sozialmietwohnungen aus der Mietpreis- und Belegungsbindung herausfällt.
Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/3287) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/3215) hervor. Der Bestand an Sozialmietwohnungen belaufe sich derzeit auf rund 2,3 Millionen.
In den alten Ländern einschließlich West-Berlins habe der Anteil der ehemaligen Sozialmietwohnungen am gesamten Wohnungsbestand 1998 bei gut zehn Prozent gelegen.
Die Bundesregierung hält es nach eigenen Angaben nicht für erforderlich, angesichts der Entspannung auf den Wohnungsmärkten die 1990 von acht auf zehn Jahre ausgedehnten Bindungsnachwirkungsfristen bei vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Fördermittel für den sozialen Mietwohnungsbau zu verkürzen.
Ein wichtiges Ergebnis eines Gutachtens des Instituts für Stadtforschung und Strukturpolitik sei es, so die Regierung, dass die Kappungsgrenze keine oder nur sehr geringe Begrenzungen der allgemeinen Mietendynamik bewirke, während von ihr in Einzelfällen eine erhebliche Schutzwirkung für die Mieter ausgehen dürfte.
Die Kappungsgrenze spiele in der Praxis bei der Mehrzahl der Mietänderungen keine wesentliche Rolle. Als Ausnahme würden in dem Gutachten vor allem die ehemaligen Sozialwohnungen genannt.
Bedeutsam sei die Kappungsgrenze vor allem in solchen Fällen, in denen die ehemalige Sozialmietwohnung einen deutlichen Mietvorteil aufweist und nach wie vor von einkommensschwachen Mietern bewohnt wird.
Hier dürfte die Ausnutzung des dreißigprozentigen Erhöhungsspielraums in einem Schritt nach Darstellung der Regierung vielfach die betroffenen Mieter überfordern.
Einen Widerspruch zwischen der Absicht, die Kappungsgrenze wegen der Situation bei ehemaligen Sozialmietwohnungen zu senken, und der Feststellung, dass die Mieten von Sozialwohnungen zum Teil sogar über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sieht die Bundesregierung nicht.
Neuere Sozialwohnungen in Großstädten wiesen zum Teil Mietvorteile von 3 DM pro Quadratmeter und mehr auf, während die Mieten von Sozialwohnungen in ländlichen Gebieten zum Teil über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen.
Dieser Fall sei allerdings die Ausnahme, so die Regierung. Die Absenkung der Kappungsgrenze auf 20 Prozent soll nicht nur für Mieter in preisgünstigen Sozialwohnungen, sondern auch für einkommensschwache Mieter auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt einen zusätzlichen Schutz gegen einen sprunghaften Mietenanstieg entfalten, heißt es in der Antwort.
Bei der Abstimmung des Mietrechtsreformgesetzes will die Bundesregierung die Möglichkeit einer Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren auf 20 Prozent und der Modernisierungsumlage von 11 auf 9 Prozent erörtern.