FÜNF STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT HOLOCAUST-MAHNMAL (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-in) Dem Bundeskriminalamt sind in Zusammenhang mit dem geplanten Holocaust-Mahnmal in Berlin seit 1999 fünf rechtsextremistisch motivierte Straftaten gemeldet worden.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3280) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3223) erläutert, werde dabei zwei Mal wegen Volksverhetzung und drei Mal wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt.
Weiteren Angaben zufolge haben Neonazis in ihrer Publikationen gegen das geplante Mahnmahl polemisiert.
Dazu gehöre beispielsweise Manfred Roeder, der das Mahnmal in seinem Rundbrief "Deutsche Bürgerinitiative" vehement abgelehnt habe.
In diversen Internet-Homepages und anderen von Neonazis betriebenen Medien werde die geplante Einrichtung ebenfalls thematisiert.
Auch Publikationen aus dem Umfeld der Deutschen Volksunion wie etwa die "Deutsche Wochen-Zeitung/Deutscher Anzeiger", die "Deutsche Stimme" der NPD und "Der Republikaner" der gleichnamigen Partei hätten die Errichtung des Holocaust-Mahnmals scharf kritisiert und abgelehnt.