KEINE EINKOMMENSVERLUSTE BEIM WECHSEL DES TARIFGEBIETES (ANTWORT)
Berlin: (hib/WOL-in) Es kann nicht erwartet werden, dass Beschäftigte aus dem Kommunal- oder Landesdienst beim Wechsel in den Bundesdienst wegen dieser Veränderung Einkommensverluste in Kauf nehmen müssen, erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3616) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3477).
In einem solchen Fall sei die Zusage, das bisherige Einkommensniveau werde beibehalten, durchaus üblich und angemessen.
Die Fraktion hatte Bezug auf ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die obersten Bundesbehörden vom 13. Januar genommen, worin die Regierung unter dem Betreff "Personalgewinnung für eine Tätigkeit im Tarifgebiet Ost" erklärt habe, ehemals in den Ländern und Kommunen im Tarifgebiet West Beschäftigte könnten zunächst im Tarifgebiet West eingestellt und dann in den Osten versetzt werden, um keine Einkommensverluste hinnehmen zu müssen.
Damit habe das Ministerium indirekt zu einem Tarifbruch aufgefordert, so die Fraktion. Die Regierung weist diese Behauptung als "irreführend und falsch" zurück.
Das Rundschreiben betreffe ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kommunal- oder Landesdienst mit Westvergütung, die für eine Tätigkeit des Bundes im Tarifgebiet Ost übernommen werden sollen.
Es sei nicht zutreffend, dass Mitarbeiter der obersten Bundesbehörden, für die eine Beschäftigung nach dem Ost-Tarif Einkommensverluste bedeuten würde, generell kurzfristig im Westen angestellt und schließend mit Westeinkommen in den Osten versetzt werden könnten.
Die Einstellung zunächst im Westen sei wegen der unterschiedlichen Höhe der Umlage der Zusatzversorgung erforderlich.
Der gewählte Weg verhindere, dass sich diese Beschäftigten in ihrem Nettoeinkommen erheblich besser stellten als vergleichbare Mitarbeiter im Tarifgebiet West.
Im Übrigen müsse sich die Bezahlung im öffentlichen Dienst an den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten.
Obwohl das Effektiveinkommen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der gewerblichen Wirtschaft im Tarifgebiet Ost heute bereits unter dem des öffentlichen Dienstes liege, hätten Bundesländer und Gemeinden als Arbeitgeber in den Verhandlungen des Jahres 2000 angeboten, den Bemessungssatz für das Tarifgebiet Ost innerhalb von drei Jahren auf 90 Prozent anzuheben.
Damit sei die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren erreicht. Die Bundesregierung weist im Weiteren darauf hin, bei einer völligen Anpassung der Löhne und Gehälter käme auf die öffentlichen Haushalte eine Mehrbelastung von 9 Milliarden DM zu, wovon dann die neuen Länder und Kommunen 8,3 Milliarden DM zu tragen hätten, während auf den Bund 700 Millionen DM entfallen würden.