QUALITÄTSKONTROLLE FÜR WIRTSCHAFTSPRÜFER EINFÜHREN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung will eine Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer einführen.
Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer ( 14/3649) vorgelegt.
Zur Begründung heißt, vor dem Hintergrund der zunehmenden Tendenz deutscher Unternehmen, die Finanzierungsmöglichkeiten internationaler und vor allem US-amerikanischer Kapitalmärkte zu nutzen, werde eine solche Qualitätskontrolle erforderlich.
Die amerikanische Börsenaufsichtshörde SEC akzeptiere nur Abschlussprüfer, die an einem anerkannten System der Qualitätskontrolle teilnehmen.
In das System der Qualitätskontrolle sollen möglicht viele Berufsangehörige einbezogen werden, heißt es in dem Entwurf.
In einem ersten Schritt will die Regierung nur die Abschlussprüfer von amtlich börsennotierten Aktiengesellschaften verpflichten, sich einer solchen Kontrolle zu unterziehen.
Anschließend sollen die Berufsangehörigen, welche die übrigen Abschlussprüfungen vornehmen, in das obligatorische System einbezogen werden.
Damit werde ein einheitlich hoher Qualitätsstandard bei allen gesetzlichen Abschlussprüfungen gewährleistet, betont die Regierung.
Auch werde die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Praxen gegenüber den großen Gesellschaften gesichert.
Gegenstand der zu prüfenden beruflichen Tätigkeit seien betriebswirtschaftliche Prüfungen. Sie umfassten die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen, freiwillige Prüfungen und das Erstellen von Jahresabschlüssen, die mit Prüfungstätigkeiten verbunden sind.
Der Entwurf sieht darüber hinaus berufsrechtliche Lockerungen im Hinblick auf die internationale Zusammenarbeit der Wirtschaftsprüfer vor.
Die Zuständigkeit für die Bestellung von Wirtschaftsprüfern, die Anerkennung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie die Aufsicht über die Berufsangehörigen und Berufsgesellschaften sollen von den obersten Landesbehörden auf die Wirtschaftsprüferkammer übertragen werden.
Doppelzuständigkeiten und Stellungnahmen der Wirtschaftsprüferkammer könnten dadurch entfallen. Um das hohe Niveau der Prüfung zu gewährleisten, müssten die Gebühren für die Prüfung und die Zulassung zur Prüfung angehoben werden.
Im Verhältnis zu den durch die Wirtschaftsprüfung zu erzielenden Einnahmen fielen die Gebühren aber nicht ins Gewicht und würden deshalb die Honorargestaltung des Bewerbers gegenüber seinen Mandanten "kaum beeinflussen", teilt die Regierung weiter mit.