OZONVORLÄUFERSUBSTANZEN KONSEQUENT REDUZIEREN (ANTRAG)
Berlin: (hib/SAM-um) Auf eine rasche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen von Lösungsmitteln (VOC) in nationales Recht dringt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/3671).
Nach den Vorstellungen der Union sollte die Richtlinie bereits vor dem 1. April 2001 umgesetzt sein, um eine Emissionsminderung so früh wie möglich herbeizuführen.
Die vorgesehenen Sanierungszeiten von Altanlagen seien von sieben auf vier Jahre zu verkürzen. Des Weiteren treten die Parlamentarier dafür ein, Anreize zu fördern, damit Pkw mit hohem Schadstoffausstoß vorzeitig stillgelegt werden.
Außerdem sollten die Steuern für schwere Nutzfahrzeuge je nach Emission stärker gespreizt werden. Um eine dauerhafte Reduzierung der Konzentrationen von bodennahem Ozon und die Senkung der Ozonvorläufersubstanzen zu erreichen, sollten nach Auffassung der Union ganzjährig und großflächig Maßnahmen ergriffen werden.
Es gelte vor allem, die Emissionen im Verkehrsbereich nachhaltig zu reduzieren. Instrumente wie Selbstverpflichtungen und ordnungsrechtliche Vorgaben sollten auf ihren Nutzen zur Minderung der Substanzen überprüft werden.
Nach Angaben der Fraktion ist in Deutschland in den letzten Jahren ein abnehmender Trend bei den Ozonspitzenkonzentrationen erkennbar.
Das sogenannte Ozongesetz sei bis Ende letzten Jahres befristet gewesen. Die von SPD und Bündnisgrünen angekündigte Novellierung der Sommersmogverordnung stehe jedoch noch aus.
SACHVERSTÄNDIGENWESEN IN DEUTSCHLAND UNTER DER LUPE (Kleine Anfrage)
Berlin: (hib/VOM-wi) Das Sachverständigenwesen in Deutschland hat die CDU/CSU-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/3685) gemacht.
Bis auf wenige Ausnahmen sei das Normsystem der Akkreditierung und Zertifizierung von Sachverständigen in Deutschland nicht geregelt, so die Abgeordneten.
Deshalb könne die Bezeichnung "zertifizierter Sachverständiger" von jeder Person genutzt werden. Die Fraktion will wissen, wie die Bundesregierung bundeseinheitliche Rahmenbedingungen schaffen will, die auch den kommenden europäischen Herausforderungen gerecht werden.
Gefragt wird ferner, ob die Regierung es für sinnvoll hält, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in den Sachbereichen, für die sie öffentlich bestellt sind, für gesetzlich vorgeschriebene Prüf- und Überwachungsaufgaben einzusetzen.
Vor allem erkundigt sich die CDU/CSU, ob diese Sachverständigen nicht eine generelle Zuständigkeit für gesetzlich vorgeschriebene Gutachter-, Prüf- und Überwachungsaufgaben erhalten sollten, wenn sie die entsprechenden Anforderungsprofile und Qualitätsstandards nachweisen.
Die Bundesregierung soll auch sagen, auf welchen rechtlichen Grundlagen der zur Umsetzung der europäischen Akkreditierungs- und Zertifizierungspolitik in Deutschland eingerichtete Akkreditierungsrat (DAR) konzipiert wurde und welche rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten der DAR besitzt, um Verstöße seiner Mitglieder gegen die Akkreditierungsregeln zu ahnden.
Schließlich interessiert die Fraktion, ob das Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz nicht novelliert werden muss, damit die vom Gericht beauftragten Sachverständigen denselben Vergütungs- und Auslagenersatz erhalten, den sie für vergleichbare Leistungen bei Privatgutachten erzielen.