IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/MAR-hh) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 1,6 Milliarden DM für Wohngeldleistungen hat der Bundesminister der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zugestimmt.
Nach dem Wohngeldgesetz wird laut einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 14/3876) Wohngeld, das von einem Land gezahlt worden ist, diesem vom Bund zur Hälfte erstattet.
Diese Ausgaben könnten nicht in das folgende Haushaltsjahr verlagert werden.
Berlin: (hib/BOB-in) Zu der Möglichkeit einer sogenannten freiwilligen Rückkehr von Personen aus Afghanistan in ihr Heimatland soll die Bundesregierung Stellung nehmen.
Dies verlangt die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/3881). Der Fraktion zufolge soll das Bundesinnenministerium klargestellt haben, eine solche freiwillige Rückkehr nach Afghanistan sei durchaus möglich.
Dies habe, so die PDS weiter, unter anderem zur Folge, dass afghanischen Staatsangehörigen, die nur eine Duldung nach dem Ausländerrecht besäßen, eine Aufenthaltsbefugnis auf Grund einer Bestimmung des Ausländergesetzes verweigert werde.
Im Gegensatz dazu warne aber das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite ausdrücklich vor Reisen nach oder durch Afghanistan.
Berlin: (hib/BOB-in) Da durch das Bundeskriminalamt durchgeführte Hausdurchsuchungen dort nicht statistisch aufbereitet würden, sieht die Bundesregierung sich nicht in der Lage, Erkenntnisse zu diesem Thema mitzuteilen.
Dies erklärt sie in der Antwort ( 14/3754) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3624).
Berlin: (hib/RAB-vb) Die Auswirkungen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Abstufung einer autobahnparallelen Bundesfernstraße zu einer Landesstraße interessieren die F.D.P. in einer Kleinen Anfrage ( 14/3856).
Mit dem Urteil des Gerichts ist nach Meinung der Liberalen das bundesweite Abstufungsprogramm der Regierung auf den Prüfstand zu stellen.
Daher wollen die Abgeordneten wissen, welche Folgen das Urteil für die Abwicklung des Programms oder den Haushalt des Verkehrsministers hat, wie der Stand der Planungen ist und welche jährlichen Unterhaltskosten die zur Abstufung vorgesehenen Strecken verursachen.
Berlin: (hib/BOB-vt) Die deutsche Marine hat seit dem Jahre 1969 regelmäßig Landzielschießübungen in Puerto Rico veranstaltet.
Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort 14/3879) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3593) zufolge geschah dies im Rahmen der Ausbildungsunterstützung durch die US-Marine.
Seit dem Frühjahr des vergangenen Jahres werde die Schießbahn allerdings nicht mehr genutzt. Zu Protesten der Bevölkerung vor Ort gegen eine weitere Nutzung der Anlage erklärt die Regierung, diese Auseinandersetzungen seien Angelegenheit der US-Regierung sowie der Autonomiebehörde des Commonwealth of Puerto Rico.