MASSIVE STEUERHINTERZIEHUNG DURCH "KARUSSELLGESCHÄFTE" (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-fi) In Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden zunehmend Betrugsfälle aufgedeckt, in denen vor allem in Form von so genannten Karussellgeschäften massive Umsatzsteuerhinterziehungen festzustellen sind.
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3924) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/3829).
Diese Fälle zeichneten sich vornehmlich durch Missbrauch des Vorsteuerabzugsrechts aus. Die bisher aufgedeckten Vorsteuerhinterziehungen durch Karussellgeschäfte bewegten sich regelmäßig im zweistelligen, zum Teil auch im dreistelligen Millionenbereich.
Auch werde organisierte Kriminalität festgestellt. Das deutsche Umsatzsteuer- und Verfahrensrecht sei teilweise liberaler als das Recht in den anderen EU-Mitgliedstaaten, stellt die Regierung fest.
Um die damit verbundenen Risiken für das Steueraufkommen zu senken und die durch den Umsatzsteuerbetrug verursachten Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der steuerehrlichen Unternehmen zu beseitigen, schließt sie Gesetzesänderungen nicht aus.
Derzeit würden Überlegungen angestellt, inwieweit Regelungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten übernommen werden können. Betroffen seien vor allem der Vorsteuerabzug sowie eine "unangekündigte Nachschau".
Bund und Länder sind nach Regierungsangaben einhellig der Auffassung, dass bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs nach wie vor "erheblicher Handlungsbedarf" besteht.
Für die Umsatzsteuerkontrolle und die Bekämpfung des Betrugs seien in erster Linie die Länder zuständig.
Die Bundesregierung habe veranlasst, dass beim Bundesamt für Finanzen die von den Ländern geforderte Datenbank zur Erfassung von Umsatzsteuerbetrugsfällen kurzfristig eingerichtet wird.
Sie sei auch bereit, die von den Ländern geforderte Stelle auf Bundesebene zur Koordinierung von länderübergreifenden Prüfungen einzurichten. Zu prüfen sei auch die Einrichtung einer Bundes-Steuerfahndung.