JUSTIZKOSTENRECHT AB 2002 AUF EURO UMSTELLEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Das gesamte Justizkostenrecht und die Steuerberater-Gebührenverordnung sollen zum 1. Januar 2002 von Deutscher Mark auf Euro umgestellt werden.
Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/4222) vorgelegt. Laut Regierung soll die Umstellung des Justizkostenrechts in einer Weise erfolgen, dass feste Werte und die Wertstufen in Gebührentabellen als Signalbeträge erhalten bleiben.
Solche Beträge würden deshalb in der Regel auf volle 1.000, 5.000, 10.000, 100.000, 1.000.000 und 10.000.000 Euro geglättet.
Im Übrigen, so geht aus dem Gesetzentwurf weiter hervor, sollten die in Euro ausgedrückten Gebühren nicht mehr als unbedingt nötig vom DM-Wert abweichen und in der Regel durch glatte Euro-Beträge ausgedrückt werden.
Auf die Belange der Rechtsanwälte, Notare, Sachverständigen, Dolmetscher, Übersetzer, Zeugen und ehrenamtlichen Richter werde, soweit dies möglich sei, Rücksicht genommen.
Die Regierung erläutert weiter, soweit die Beträge der Steuerberater-Gebührenverordnung von denen der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte abwichen, sollten die Gegenstandswerte durchgängig im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro umgestellt werden.
Gebührenbeträge, welche sich nicht auf Gegenstandswerte bezögen oder andere Bezugsgrößen hätten, sollten im Verhältnis 1,95583 DM zu 1 Euro umgerechnet und anschließend nach kaufmännischen Regeln auf den nächsten vollen Euro-Betrag auf- oder abgerundet werden.
Um verdeckte Gebührenerhöhungen oder -absenkungen zu vermeiden, müssen der Regierung zufolge der Gegenstandswert und die sich daraus ergebene Gebühr im gleichen Verhältnis auf Euro umgestellt werden.
Gebührenbeträge, die sich auf Gegenstandswerte beziehen, welche im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro umgestellt werden sollen, müssten deshalb ebenfalls im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro umgerechnet und anschließend kaufmännisch auf volle Euro-Beträge gerundet werden.