Konequenzen der Verordung zum Lärm von im Freien betriebenen Maschinen
Berlin: (hib/WOL) Für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Lärms von im Freien betriebenen Geräten und Maschinen durch eine Verordnung der Regierung interessieren sich die Abgeordneten der FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/7873). Die Liberalen beziehen sich auf Vorgaben der Richtlinie zu etwa 60 Geräte- und Maschinenarten, die im Freien betrieben werden. Ab 3. Januar 2002 sollen diese mit einer Kennzeichnung versehen werden, die den Schallleistungspegel der Geräte ausweist. Während der Betrieb diverser Baumaschinen und Gartengeräte auch in lärmempfindlichen Wohngebieten weiterhin beschränkt zulässig sein soll, sei vorgesehen, so genannte "Laubbläser" und "Laubsammler" in Wohn- und Kurgebieten zu verbieten, so die Liberalen. Gefragt wird in diesem Zusammenhang nach Untersuchungen zum Lärmemissionsverhalten der unterschiedlichen Geräte, nach dem Zeitpunkt und den Ergebnissen bisheriger Tests und nach den wirtschaftlichen Auswirkungen für die jeweiligen Besitzer bei einem künftigen Betriebsverbot.