Länder wollen Bundesbeteiligung an Grundsicherungskosten neu regeln
Berlin: (hib/MPI) Der Bundesrat will die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neu regeln. In einem Gesetzentwurf ( 16/4019) schlägt die Länderkammer vor, dass jedes Land künftig jeweils 20 Prozent seiner Grundsicherungsausgaben als Ausgleich vom Bund erhält. Der bisher im Wohngeldgesetz verankerte Festbetrag von jährlich 409 Millionen Euro, den der Bund entsprechend dem Anteil der Länder an den bundesweiten Aufwendungen für das Wohngeld im Jahr 2002 überweist, soll gestrichen werden. Stattdessen wollen die Länder im Zwölften Sozialgesetzbuch die Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verankern.
Bislang gleicht der Bund mit dem Festbetrag Mehrausgaben aus, die den Kommunen dadurch entstehen, dass seit Januar 2003 die Inanspruchnahme von Hilfe zum Lebensunterhalt erleichtert worden ist, um Altersarmut und verschämte Armut zu vermeiden. Die Mehrkosten werden unter anderem dadurch verursacht, dass der Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder und Eltern vermieden wird. Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der "Hartz-IV-Gesetz" die Höhe der Mehrausgaben noch nicht bekannt war, war der Verteilungsschlüssel entsprechend den Wohngeldaufwendungen im Jahr 2002 festgelegt und ein Revisionsverfahren zur Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des Erstattungsbetrages eingeführt worden. Die Länder argumentieren nun, der damals getroffene Verteilungsschlüssel entspreche nicht den tatsächlichen Anteilen der Länder an den bundesweiten Ausgaben der Grundsicherung. Zudem sei das vorgesehene Revisionsverfahren in der Praxis nicht durchführbar. Die vom Bund zu erstattenden Mehrkosten wegen der Nichtheranziehung unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern sei weder quantifizier- noch nachweisbar.
Zu den finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Neuregelung heißt es, je nach Entwicklung der Grundsicherungsausgaben ergäben sich künftig für den Bund Mehr- oder Minderausgaben. Bezogen auf die Grundsicherungsausgaben von 2004 in Höhe von rund 2,1 Milliarden Ausgaben entspreche die derzeitige Bundesbeteiligung von 409 Millionen Euro im neuen Modell einem Anteil von 19,54 Prozent. "Im Interesse einer einfacheren Handhabung" sei dieser Anteil auf 20 Prozent aufgerundet worden, schreiben die Länder.
Die Bundesregierung dagegen befürchtet, dass die Reform "nicht nur mittel- und langfristig, sondern bereits kurzfristig zu einem erheblichen Anstieg der Ausgleichszahlungen des Bundes für grundsicherungsbedingte Mehrkosten führen" werde. Da es für diese Kostenverlagerung auf den Bund "keine Begründung" gebe, lehne sie den Gesetzentwurf des Bundesrates ab, heißt es in der Stellungnahme der Regierung. Weiter schreibt sie, eine Überprüfung des geltenden Festbetrages sei möglich. Ohne eine Überprüfung könne der Festbetrag nicht ohne weiteres in eine Beteiligungsquote des Bundes umgerechnet werden - allein schon deshalb, weil in dem Festbetrag auch einmalige Leistungen enthalten seien, die nicht dauerhaft im Bundesanteil berücksichtigt werden könnten.