hib-Meldung
068/2007
Datum: 15.03.2007
heute im Bundestag - 15.03.2007
Im Bundestag notiert: Urlaubsanspruch
Berlin: (hib/MPI) Langzeitarbeitslose, die eine mehr als
sechsmonatige berufliche Weiterbildung absolvieren, haben einen
Urlaubsanspruch wie Arbeitnehmer. Die Anzahl der Tage richte sich
nach der im Bundesurlaubsgesetz geregelten Mindestdauer von zwei
Tagen je Monat, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (
16/4525) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3381). Ähnliches gelte auch für
Ein-Euro-Jobber.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_068/10






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