Öffentliche Anhörung zur Sozialversicherung für Landwirte
Berlin: (hib/HAU) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lädt am Montag, den 22. Oktober, zu einer öffentlichen Anhörung ein. Dabei werden Experten über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ( 16/6520) diskutieren. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Landwirte nach einem Arbeitsunfall künftig 26 Wochen warten müssen, ehe eine Unfallrente gezahlt wird. Außerdem sollen Vorschüsse auf die jährliche Beitragsumlage eingeführt werden, um den Mittelabfluss bei Landwirten zu verstetigen und zu verhindern, dass die Berufsgenossenschaften größere finanzielle Reserven vorhalten müssen.
Zu den geladenen Sachverständigen gehören unter anderem Vertreter des Deutschen Bauernverbandes, der Gartenbau Berufsgenossenschaft, der IG Bau, der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und des Bundesrechnungshofes. Als Einzelsachverständige sind Peter Mehl aus Braunschweig und Johannes Nattermann aus Wiesbaden geladen. Das Hearing beginnt um 11.30 Uhr im SPD-Fraktionssaal 3 S001 im Reichstag und soll bis 12.30 Uhr dauern. Besucher können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum per E-Mail unter arbeitundsoziales@bundestag.de anmelden.