US-indisches Abkommen regelt nur die zivile nukleare Zusammenarbeit
Berlin: (hib/BOB) Das US-indische Nuklearabkommen hat nach Einschätzung der Bundesregierung den Zweck, die zivile nukleare Zusammenarbeit zwischen den USA und Indien zu regeln. Das betont sie in ihrer Antwort ( 16/6706) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/6482). Das Verständnis des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation, Mohammed El-Baradei, dieses Abkommen zu benutzen, um Indien als Gegenleistung für Energiezusammenarbeit zur Übernahme von verbindlichen Verpflichtungen aus dem Atomwaffensperrvertrag und dem Nichtverbreitungsregime zu bewegen, ist aus Sicht der Bundesregierung der richtig Weg.