Peter Altmaier, CDU/CSU
Jurist, Parlamentarischer Staatssekretär
Volksschule, Gymnasium, 1978 Abitur. Studium der Rechtswissenschaft in Saarbrücken, erste juristische Staatsprüfung 1985, zweite juristische Staatsprüfung 1988. Aufbaustudium "Europäische Integration" 1985 bis 1986, Zertifikat über europäische Studien. Grundwehrdienst.
1985 bis 1990 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität des Saarlandes, 1990 bis 1994 Beamter der Europäischen Kommission, Brüssel; 1993 bis 1994 Generalsekretär der EG-Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer, seit 1994 beurlaubt.
Mitglied der Jungen Union seit 1974, Mitglied der CDU seit 1976, seit 2000 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Saarlouis, seit 1991 Mitglied des Landesvorstandes der CDU Saar.
Seit 1994 Mitglied des Bundestages; 1998 bis 2000 Vorsitzender des Unterausschusses "Europarecht" des Rechtsausschusses, 1999 bis 2000 stellvertretendes Mitglied im Konvent zur Erarbeitung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2002 bis 2003 stellvertretendes Mitglied im Verfassungs-Konvent zur Zukunft der Europäischen Union; Obmann der CDU/CSU-Fraktion im 1. Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode; 2004 bis 2005 Justitiar der CDU/CSU-Fraktion. seit 22. November 2005 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Bundesministerium des Innern, Berlin,
Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Europäische Bewegung Deutschland e.V., Berlin,
Vizepräsident, ehrenamtlich
Europa-Union Deutschland e.V., Berlin,
Präsident, ehrenamtlich
Institut für Europäische Politik e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".