Karin Binder, DIE LINKE.
Handelsfachwirtin, Gewerkschaftssekretärin
Mittlere Reife. Kaufmännische Ausbildung, Abendstudium, Abschluss als Handelsfachwirtin.
Kaufmännische Angestellte im Vertrieb, Allgemeine Verwaltung, später im Bereich DV-Organisation. 13 Jahre Betriebsrätin und zeitweise freigestellte Betriebsratsvorsitzende, zuletzt Gewerkschaftssekretärin.
Mitglied bei ver.di, VVN, Amnesty International, Greenpeace, der Aidshilfe und im Mieterverein.
1975 bis 1998 Mitglied der SPD und in vielen Funktionen auf Orts-, Kreis- und Landesebene sowie im AfA-Landesvorstand tätig; seit 2005 Mitglied in der Linkspartei und WASG (ab 16. Juni 2007 DIE LINKE.). Seit 1976 Gewerkschaftsmitglied (zunächst HBV) in vielen Funktionen im Orts-, Bezirks- und Fachgruppenvorstand sowie in der Tarifkommission. 1990 bis 1992 Stadträtin in Stuttgart. 2000 bis 2003 Sprecherin des Konstanzer Netzwerks gegen Rechts.
Mitglied des Bundestages seit 2005; Sprecherin für VerbraucherInnenpolitik der Fraktion DIE LINKE..
Wissenswertes
Schwerpunkt meiner parlamentarischen Arbeit ist die
VerbraucherInnenpolitik.
Weitere inhaltlichen Schwerpunkte liegen vor allem im Bereich der
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf für Frauen UND für Männer. Auch Friedens- und
Antifa-Arbeit sind wichtige Themen für mich.
Auf meiner persönlichen Homepage können Sie sich ausführlicher über mich und über meine Arbeit in Berlin und in meinem Karlsruher Wahlkreis informieren: http://www.karin-binder.de
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
DGB-Regionsvorsitzende (Gewerkschaftssekretärin)
Region Mittelbaden,
DGB Bundesvorstand, Berlin
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
AOK Karlsruhe, Karlsruhe,
Mitglied des Bezirksbeirates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".