Dr. Reinhard Göhner, CDU/CSU
Rechtsanwalt
am 16. Januar 1953 in Bünde, Kreis Herford; evangelisch;
verheiratet, vier Kinder.
Studium der Rechtswissenschaften, Soziologie und
Wirtschaftswissenschaften in Bielefeld und Münster;
wissenschaftlicher Assistent und Promotion an der Universität
Bielefeld 1977 bis 1979; 1979 bis 1981 Rechtsreferendar.
Seit 1981 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht; Mitglied
im Präsidium und Hauptgeschäftsführer der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
Mitglied des Bundesvorstandes der CDU 1992 bis 1996, Vorsitzender
der Grundsatzprogrammkommission der CDU 1991 bis 1994. Mitglied des
Kreistages Kreis Herford 1979 bis 1990.
Mitglied des Bundestages seit 1983; Vorsitzender des Ausschusses
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 1986 bis 1990.
24. Januar 1991 bis 22. Januar 1993 Parlamentarischer
Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, Januar 1993 bis
November 1994 Parlamentarischer Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft.
> durch Verzicht ausgeschieden am 7. Juli 2007, Nachfolger Abg. Cajus Caesar, CDU/CSU
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin,
Hauptgeschäftsführer, jährlich, Stufe 3
Rechtsanwaltskanzlei Fischer und Dr. Göhner, Bünde,
Rechtsanwalt
3. Funktionen in Unternehmen
AXA Konzern AG, Köln,
Mitglied des Beirates
CentConsult AG, Paderborn,
Vorsitzender des Aufsichtsrates
CSC Ploenzke AG, Wiesbaden,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
ZDF, Mainz,
Mitglied des Fernsehrates, 2005, Stufe 1; 2006, Stufe 3
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".