Glossar
Altersentschädigung
Eine Altersentschädigung erhalten
ehemalige Bundestagsabgeordnete, wenn sie das
fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet und dem Parlament acht
Jahre lang angehört haben. Mit jedem weiteren Jahr bis zum 18.
Jahr der Mitgliedschaft beginnt der Anspruch auf Auszahlung ein
Lebensjahr früher.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/altersentsch