Glossar
Gemeinsamer Ausschuss
Der Gemeinsame Ausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag hat 48
Mitglieder. Er besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des
Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates.
Er stellt das Notparlament im Verteidigungsfall dar, wenn dem
rechtzeitigen Zusammentreten des Bundestages unüberwindliche
Hindernisse entgegenstehen. Er entscheidet mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit
seiner Mitglieder.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/G/gem_ausschuss