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Stand: 30.11.2006
Arbeitsrecht in Kunst und Wissenschaft
Mit arbeitsrechtlichen Vorschriften wird sich
der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, dem 29. November 2006,
beschäftigen. In Kunst und Wissenschaft werden Projekte
zunehmend aus Drittmitteln finanziert und deshalb Personal
befristet angestellt. Diese Beschäftigungsverhältnisse an
Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen gesondert geregelt
werden. Neun Sachverständige sind geladen.
Liste der Sachverständigen
- Prof. Dr. Klaus Dicke, Hochschulrektorenkonferenz, Bonn, Vizepräsident
- Dr. Michael Hartmer, Deutscher Hochschulverband
- MD Wedig von Heyden, Wissenschaftsrat, Köln, Generalsekretär
- Dr. Claudia Kleinwächter, GEW-Hauptvorstand, Bereich Hochschule und Forschung, Frankfurt am Main
- Prof. Dr. Manfred Löwisch, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht
- Prof. Dr. Ulrich Preis, Forschungsinstitut für deutsches und europäisches Sozialrecht, Universität Köln
- Dipl. Ing. Manfred Scheifele, Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe, Gesamtbetriebsrats-Vorsitzender
- Klaus Stähle, Notar- und Anwaltssozietät Klemm-Schulz-Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
- Rüdiger Willems, Max-Planck-Gesellschaft, München, Stellvertretender Generalsekretär
Beginn: 29. November 2006, 11.00 bis ca. 14.00
Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Gäste der Anhörung melden sich bitte vorab beim Ausschussekretariat mit Vorname, Nachname und Geburtsdatum an [Telefon: 030 227 32861, Fax: 030 227 36841, email: bildungundforschung@bundestag.de]
Zum Einlass in das Paul-Löbe-Haus benötigen Sie einen gültigen Personalausweis.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/zeitvertrag/